Bei Stau ... Rettungsgasse
Um den Einsatzorganisationen raschere Hilfeleistung zu ermöglichen wird ab 1. Jänner 2012 die Rettungsgasse verpflichtend eingeführt.
Nach Vorbild der Nachbarländer Deutschland, Schweiz, Tschechien und Slowenien auf den österreichischen Autobahnen und Schnellstraßen.
Die Rettungsgasse wird gebildet, in dem sich alle Verkehrsteilnehmer auf der linken Spur möglichst weit links zur Fahrbahn einordnen. Verkehrsteilnehmer auf der rechten Spur müssen so weit nach rechts wie notwendig. Dabei soll der Pannenstreifen befahren werden.
Bei mehrspurigen Fahrbahnen gilt: Fahrzeuge auf der linken Spur nach links, alle anderen nach rechts.
Die Rettungsgasse muss immer, nicht nur bei Unfällen sondern auch bei Stau oder stockendem Verkehr gebildet werden, um den Einsatzorganisationen auch den Weg zu Krankenhäusern oder anderen Einsatzorten zu ermöglichen.
Erfahrungen aus Deutschland haben gezeigt, dass durch die Bildung der Rettungsgasse die Hilfeleistung bis zu 4 Minuten schneller erfolgen kann und damit die Überlebenschancen um bis zu 40% steigen.
Für die Einsatzorganisationen muss somit ab 1. Jänner die Rettungsgasse und nicht mehr der Pannenstreifen auf dem Weg zum Einsatz befahren werden.
Detailliertere Informationen können im Internet unter www.rettungsgasse.com oder www.asfinag.at/verkehrssicherheit/rettungsgasse abgerufen werden.
Wir ersuchen euch, alle Kameraden von dieser Regelung in Kenntnis zu setzen, um eine reibungslose Einführung der Rettungsgasse zu ermöglichen.
Weiterführende Informationen:
Rettungsgasse - Vorteile (466.23 kB)
Rettungsgasse - FAQ (Fragen und Antworten) (520.52 kB)
Rettungsgasse - Präsentation (1.91 MB)
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