Anforderung eines Luftfahrzeuges
Generell erfolgt die Anforderung eines Hubschraubers über die Landeswarnzentrale im Auftrag des Bürgermeisters!
Anforderung über Telefon +43 (512) 580580 an die Landeswarnzentrale bzw. zusätzlich schriftlich mittels beiliegenden Formular
Anforderung nur durch den Einsatzleiter im Auftrag des Bürgermeisters!
Wenn ein Einsatz das Gebiet mehrerer Gemeinden betrifft, erfolgt die Anforderung nur über den Bezirks-Feuerwehrinspektor oder den Journaldienst der Bezirkshauptmannschaft (Kostenträger).
Finanzierung Hubschrauber:
Die Hubschrauber des Bundesheeres und der Polizei werden nicht verrechnet.
Beim Einsatz eines privaten Hubschraubers muss die Rechnung von der Gemeinde beglichen werden. Die Einzahlungsbestätigung muss bei der zuständigen Bezirks-Forstinspektion innerhalb 6 Wochen nach dem Ereignis eingereicht werden (danach gibt es keine Rückerstattung der Kosten mehr).
Der Rechnungsbetrag wird durch diese Behörde refundiert.
Die jeweiligen Einsatzprotokolle der Landeswarnzentrale können jederzeit bei der Landeswarnzentrale angefordert werden, damit diese dem Antrag an die Bezirksforstinspektion beigelegt werden können.
Wenn die Anforderung, wie oben beschrieben richtig erfolgt ist, entstehen der Gemeinde keine Kosten.
ACHTUNG:
Wird ein Hubschrauber nicht über die genannten Stellen und ohne Auftrag des Bürgermeisters angefordert, muss die Gemeinde selbst für die entstandenen Kosten aufkommen.
Dokumente:

