Lenkerberechtigung für Fahrzeuge bis 5,5 t
Durchführung und Abwicklung zum Erhalt der Bestätigung zum Lenken von Feuerwehrfahrzeuge bis 5,5 t höchstzulässiger Gesamtmasse mit Führerschein Klasse B wurde beschlossen.
Folgende Eckpunkte sind darin enthalten:Voraussetzungen für den Antragsteller
· muss Mitglied/Bediensteter einer Feuerwehr sein,
· muss das 21. Lebensjahr vollendet haben,
· muss per Ausschussbeschluss zur Ausbildung zugelassen werden,
· darf nicht mehr in der Führerschein-Probezeit sein,
· erfolgreiche Absolvierung der vorgesehenen feuerwehrinternen Ausbildung,
· darf während der Ausbildung nicht mehr als 0,1 g/l (0,1 Promille) Alkoholgehalt im Blut haben.
Ausbildung und Dauer der Ausbildung
Theoretische Ausbildung im Ausmaß von 3 Unterrichtseinheiten (á 50 min) durch von der Landes-Feuerwehrschule bestellte Ausbilder (geeignete Mitglieder der Ortsfeuerwehr).
Praktische Ausbildung im Ausmaß von 5 Unterrichtseinheiten (á 50 min) durch von der Landes- Feuerwehrschule bestellte Ausbilder (geeignete Mitglieder der Ortsfeuerwehr).
Theoretische und praktische Prüfung abgenommen von durch die Landes-Feuerwehrschule bestellten Prüfern (geeignete Mitglieder der Ortsfeuerwehr oder des Bezirks-Feuerwehrverbandes).
Anforderungen an Ausbilder und Prüfer (gem. §§ 114 Abs. 4 u. 122 Abs. 2 KFG)#
- darf Übungsfahrten nur durchführen, wenn er sich in einer hierfür geeigneten körperlichen und geistigen Verfassung befindet und der Alkoholgehalt des Blutes nicht mehr als 0,1 g/l (0,1 Promille) oder der Alkoholgehalt der Atemluft nicht mehr als 0,05 mg/l beträgt.
- hat dafür zu sorgen, dass der Fahrschüler die Verkehrsvorschriften genau beachtet
- darf den Fahrschüler nicht in Verkehrsverhältnisse bringen, denen dieser nicht gewachsen ist
- hat, wenn nötig, durch rechtzeitige Einflussnahme auf die Fahrweise des Fahrschülers Unfällen vorzubeugen
- muss auf Übungsfahrten, außer bei Fahrübungen gemäß § 11 Abs. 4 Z 2 FSG (Einparken, Rückwärtsfahren) mit Kraftwagen neben dem Fahrschüler sitzen.
- hat dafür zu sorgen, dass der Fahrschüler und er selbst Sicherheitsgurte anlegen, soweit hierfür eine gesetzliche Verpflichtung besteht.
- muss seit mindestens sieben Jahren eine Lenkberechtigung für die betreffende Klasse (C bzw. C1) besitzen
Zusätzliche Anforderung an Prüfer:
- darf innerhalb der letzten drei Jahre vor der Bestellung nicht wegen eines schweren Verkehrsdeliktes gemäß § 7 FSG bestraft worden sein
!!! Wichtig: Ausbilder und Prüfer dürfen nicht dieselbe Person sein. !!!
Ausstellung der Bestätigung
Das Ansuchen wird über FDIS-Tirol erstellt.
Die Bestätigung wird vom Landes-Feuerwehrverband in Form einer Scheckkarte in der Farbe Gelb ausgestellt.
Weitere Informationen:
Newsletter Juli 2011 - Lenkerberechtigung 5,5t
Newsletter Jänner 2012 - Lenkerberechtigung 5,5t
Dokumente:
FDIS - Beschreibung Ansuchen Lenkerberechtigung 5,5t (1.1 MB)
weitere Dokumente stehen im internen Bereich unter "Dokumente | Geschützter Bereich - Lenkerberechtigung 5,5t" zur Verfügung
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