• Startseite
  • Verband
    • Allgemeine Informationen
    • Organisation
      • Kommando
      • Buchhaltung
      • Sekretariat
      • Bezirks-Feuerwehrverbände
      • ÖBFV Prüfstelle
  • Inspektorat
    • Allgemeine Informationen
    • Organisation
      • Inspektorat
      • Sekretariat
  • Schule
    • Allgemeine Informationen
    • Lehrveranstaltungen
      • Lehrveranstaltungsplan
      • Lehrveranstaltungsvoraussetzungen
      • Kursbuch
    • Organisation
      • Schulleitung
      • Anmeldung
        • Administration Intern
      • Ausbildung - Weiterbildung
        • Admin Lehrveranstaltungen
        • Atemschutz - Körperschutz - Gefahrgut
        • Führung - Taktik - Branddienst
        • Funk
        • Lehrmittel - Lernmittel
        • Technik
      • EDV - Medien
        • EDV LFV/LFS
        • FDIS - Schnittstellen
      • Bewerbe Leistungsprüfungen
      • Infrastruktur
        • Haustechnik
        • Instandhaltung
        • Reinigung
      • Qualitätsmanagment
      • Sekretariat
      • Verpflegung
        • Küche - Kantine
      • Service - Werkstätten
        • Atemschutz - Körperschutz
        • Funk - Alarmierung
        • Geräte - Bekleidung
        • KFZ - Technik
        • Löschmittel
        • Messgeräte
  • Sachgebiete
    • Arbeitsgruppen
      • AG EDV
      • AG Lehrveranstaltungen
      • AG Tiroler Florian
      • AG Uniformierung
    • Betriebsfeuerwehren
    • Bewerbe
    • Bezirkszentralen
    • Feuerwehrjugend
      • Berichte
    • Feuerwehrmed. Dienst
    • Feuerwehrseelsorge
    • Flugdienst
    • Funk - Alarmierung
    • Gefahrgut
    • Katastrophenhilfsdienst
    • Öffentlichkeitsarbeit
    • Strahlenschutz
    • Tunnel
  • EDV-Anwendungen
    • Beschaffungsplattform
    • FDIS Tirol
    • TIRIS_OEI
  • Statistik
    • Einsätze
    • Feuerwehren
    • Lehrveranstaltungen
    • Mitglieder
  • 140 Jahre LFV
    • Veranstaltungen
    • Das Tiroler Feuerwehrbuch
    • Fachmesse - Feuerwehr alpin 2012
News
  • Neueste Beiträge
  • Alarmierungen
Service
  • Dokumente
  • Bildergalerie
  • Kalender
  • Links
  • Sitemap
  • Intern
  • Partner
Kontakt
  • Anfahrt
  • Kontakt
  • Impressum
Start / Verband / Allgemeine Informationen / Lenkerberechtigung für Fahrzeuge bis 5,5 t

Lenkerberechtigung für Fahrzeuge bis 5,5 t

PostDateIcon 18.07.2011 | Drucken | E-Mail

Newsletter LFV Tirol

Durchführung und Abwicklung zum Erhalt der Bestätigung zum Lenken von Feuerwehrfahrzeuge bis 5,5 t höchstzulässiger Gesamtmasse mit Führerschein Klasse B wurde beschlossen.

Folgende Eckpunkte sind darin enthalten:

Voraussetzungen für den Antragsteller

·    muss Mitglied/Bediensteter einer Feuerwehr sein,
·    muss das 21. Lebensjahr vollendet haben,
·    muss per Ausschussbeschluss zur Ausbildung zugelassen werden,
·    darf nicht mehr in der Führerschein-Probezeit sein,
·    erfolgreiche Absolvierung der vorgesehenen feuerwehrinternen Ausbildung,
·    darf während der Ausbildung nicht mehr als 0,1 g/l (0,1 Promille) Alkoholgehalt im Blut haben.

Ausbildung und Dauer der Ausbildung

Theoretische Ausbildung im Ausmaß von 3 Unterrichtseinheiten (á 50 min) durch von der Landes-Feuerwehrschule bestellte Ausbilder (geeignete Mitglieder der Ortsfeuerwehr).

Praktische Ausbildung im Ausmaß von 5 Unterrichtseinheiten (á 50 min) durch von der Landes- Feuerwehrschule bestellte Ausbilder (geeignete Mitglieder der Ortsfeuerwehr).

Theoretische und praktische Prüfung abgenommen von durch die Landes-Feuerwehrschule bestellten Prüfern (geeignete Mitglieder der Ortsfeuerwehr oder des Bezirks-Feuerwehrverbandes).

Anforderungen an Ausbilder und Prüfer (gem. §§ 114 Abs. 4 u. 122 Abs. 2 KFG)#
  1. darf Übungsfahrten nur durchführen, wenn er sich in einer hierfür geeigneten körperlichen und geistigen Verfassung befindet und der Alkoholgehalt des Blutes nicht mehr als 0,1 g/l (0,1 Promille) oder der Alkoholgehalt der Atemluft nicht mehr als 0,05 mg/l beträgt.
  2. hat dafür zu sorgen, dass der Fahrschüler die Verkehrsvorschriften genau beachtet
  3. darf den Fahrschüler nicht in Verkehrsverhältnisse bringen, denen dieser nicht gewachsen ist
  4. hat, wenn nötig, durch rechtzeitige Einflussnahme auf die Fahrweise des Fahrschülers Unfällen vorzubeugen
  5. muss auf Übungsfahrten, außer bei Fahrübungen gemäß § 11 Abs. 4 Z 2 FSG (Einparken, Rückwärtsfahren) mit Kraftwagen neben dem Fahrschüler sitzen.
  6. hat dafür zu sorgen, dass der Fahrschüler und er selbst Sicherheitsgurte anlegen, soweit hierfür eine gesetzliche Verpflichtung besteht.
  7. muss seit mindestens sieben Jahren eine Lenkberechtigung für die betreffende Klasse (C bzw. C1) besitzen


Zusätzliche Anforderung an Prüfer:

  1. darf innerhalb der letzten drei Jahre vor der Bestellung nicht wegen eines schweren Verkehrsdeliktes gemäß § 7 FSG bestraft worden sein


!!! Wichtig: Ausbilder und Prüfer dürfen nicht dieselbe Person sein. !!!


Ausstellung der Bestätigung

Das Ansuchen wird über FDIS-Tirol erstellt.
Die Bestätigung wird vom Landes-Feuerwehrverband in Form einer Scheckkarte in der Farbe Gelb ausgestellt.        

Lenkerberechtigung 5,5t

Weitere Informationen:

iconNewsletter Juli 2011 - Lenkerberechtigung 5,5t 

iconNewsletter Jänner 2012 - Lenkerberechtigung 5,5t 

Dokumente:

iconFDIS - Beschreibung Ansuchen Lenkerberechtigung 5,5t (1.1 MB)

weitere Dokumente stehen im internen Bereich unter "Dokumente | Geschützter Bereich - Lenkerberechtigung 5,5t" zur Verfügung

 

 

© Landes-Feuerwehrverband Tirol | 6410 Telfs | Florianistrasse 1
Tel: +43 (0) 5262 6912 | Fax: +43 (0) 5262 6912 - 122 | EMail: kommando@lfv-tirol.at